Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Angebot und Preise:

1.1. Angebote und Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, als freibleibend. Die Abbildungen und technischen Angaben gelten annähernd. Technische Veränderungen, die der Weiterentwicklung dienen, sind vorbehalten. Unsere Angebote sind hinsichtlich ausschreibungsbezogener Richtlinien zu überprüfen. Unsere Preise sind, soweit nicht extra vermerkt, ohne Behinderung und innerhalb der Normalarbeitszeit kalkuliert. Für Nacht-, Sonn- und Feiertags- oder Forcierungsarbeiten verrechnen wir entsprechende Zuschläge. Unsere Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer bzw. die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen.

2. Auftragsannahme/ -erteilung

2.1. Im Regelfall erhalten wir vom Auftraggeber einen schriftlichen Auftrag, der von beiden Vertragspartnern Firmenmäßige zu zeichnen ist.

2.2. Wird jedoch der Auftrag vom Auftraggeber mündlich erteilt und von uns schriftlich bestätigt, so erhält der Vertrag Gültigkeit, wenn nicht innerhalb angemessener Frist vom Auftraggeber widersprochen wird. Vertragsbestandteile sind:

* Unser Angebot inkl. Vorbemerkungen
* Unsere Auftragsbestätigung
* Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
* ÖNORM B2110, sofern nicht durch nachfolgende Bestimmungen oder durch individuelle Vereinbarung anders vereinbart.

3. Vergütung

3.1. Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen bzw. vereinbarten Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis bzw. Auftragsbestätigung. Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so gelten Teilrechnungen als vereinbart. Diese können 14-tägig oder entsprechend der erbrachten Leistung gelegt werden.

3.2. Regierechnungen können mit der nächsten Teilrechnung, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden. Wenn nichts anders vereinbart wurde, sind unsere Teil- und Einzelrechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3. Unsere Schlussrechnungen sind 7 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Die Zurückhaltung der Zahlung und die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Käufers, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, sind ausgeschlossen.

3.4. Bankverbindung:
Kontoinhaber: Roman Scheifinger | Bawag Bank | 14000 | 03810859899 | IBAN: AT39 1400 0038 1085 9899 | BIC: BAWAATWW

4. Ausführungsunterlagen

4.1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Bescheide, Bewilligungen u. dgl.) sind vom AUFTRAGGEBER so rechtzeitig zu beschaffen und beizustellen, dass eine ordnungsmäßige Arbeitsvorbereitung und Prüfung durch uns erfolgen kann.

5. Gewährleistung

5.1. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der ÖNORM B2110. Abweichungen bzw. Ergänzungen wie Haftungsverlängerungen bedürfen der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung. Die Gewährleistungsfrist beginnt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit dem Tage der Abnahme der ausgeführten Leistung. Auch ohne förmliche Abnahme gilt die Leistung spätestens am 30. Kalendertag nach Fertigstellung unserer Arbeiten, als abgenommen.

6. Anschlüsse

6.1. Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so stellt der Auftraggeber den erforderlichen Wasser- und Stromanschluss kostenlos in der für die Leistungserbringung notwendigen Dimension an der Arbeitsstelle zur Verfügung. Die Zählerkosten und die Kosten des Verbrauchers trägt der Auftraggeber. Arbeits- und Lagerplätze, sowie allfällig notwendige Zufahrtswege werden ebenfalls vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt.

7. Bindung an das Angebot

7.1. Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, 8 Wochen gültig.

8. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

8.1. Für alle Streitigkeiten wird die Geltung österreichischen Rechts sowie Gerichtsstand Wien vereinbart. Erfüllungsort ist Wien.